Online-Scheidung Internet-Scheidung
Sinn oder Unsinn
Immer öfter findet man Angebote zur Online-Scheidung oder auch Internetscheidung. Zahlreiche Anwälte bieten inzwischen diese Form der Ehescheidung an. Es werden über das Internet formularmäßig Daten abgefragt und hiernach ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. In meiner Kanzlei werden Sie ein solches Angebot nicht finden.
Man fragt sich doch, welche Vorteile ein solches Verfahren den Mandanten bringen soll. Geworben wird zumeist mir der Schnelligkeit des Verfahrens oder aber mit geringeren Kosten. Dies hört sich zunächst einmal gut an, auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass diese Argumente nicht ziehen.
Eine Beschleunigung des Verfahrens wird nicht erreicht. Ein durchschnittliches Scheidungsverfahren nimmt geraume Zeit in Anspruch. Rechnen Sie durchaus mit 6-10 Monaten auch in einfach gelagerten Fällen. Diese Zeit benötigt allein die Vorbereitung des Versorgungsausgleichs. Es müssen hierzu Auskünfte bei den Versicherungsträgern eingeholt werden, was seine Zeit dauert. Die Familiengerichte werden keinen Scheidungstermin ansetzen, ohne dass die erforderlichen Auskünfte vorliegen. Ob Online oder nicht - die Verfahrensdauer bleibt gleich.
Auch Kosten werden nicht eingespart. In gerichtlichen Verfahren - und hierzu gehört nun einmal auch ein Scheidungsverfahren - berechnen sich die anfallenden Anwaltsgebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die hierin festgelegten Gebühren dürfen nicht unterschritten werden. Die Gebühren unterscheiden sich daher nicht, egal ob Sie Ihren Anwalt persönlich kennen oder nur über das Internet Kontakt halten.
Einen zeitlichen oder kostenmäßigen Vorteil haben Sie also nicht. Dafür müssen Sie einen aus meiner Sicht entscheidenden Nachteil in Kauf nehmen. Das Verfahren wird unpersönlich. Gerade bei einem solch gravierenden Einschnitt in Ihrem Leben sollten Sie nur einen Anwalt beauftragen, den Sie persönlich kennen und dem Sie Ihr Vertrauen entgegen bringen, der für Sie da ist und sich Ihrer Nöte annimmt. Und dies möglichst immer im persönlichen Gespräch und nicht mehr oder weniger anonym über irgendwelche Kontaktformulare. Für die Anbahnung eines Mandats sind solche Formulare sinnvoll, eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant können Sie aber nicht ersetzen.
