Rechtsanwalt Inkasso - Forderungsmanagement Wegberg Erkelenz
Das Leid mit den offenen Forderungen - Inkasso
Sie arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt und den Unterhalt Ihrer Angestellten zu sichern. Offene Forderungen können Sie sich daher auf Dauer nicht leisten. Professionelle Unterstützung hilft Ihnen, Ihre Forderungen auch zu realisieren.
In meiner Kanzlei läuft das Forderungsinkasso wie folgt ab:
- Sie erteilen den Auftrag, Ihre Forderung beizutreiben. Erforderliche Unterlagen wie Rechnungen und Mahnschreiben können im Normalfall per Post, Fax oder Email zu mir gelangen. Persönliche Besuche in der Kanzlei sind nicht erforderlich. Im Bedarfsfall komme ich nach Absprache zu Ihnen.
- Der Schuldner erhält eine letzte schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von etwa 10 Tagen. Erfolgt keine Zahlung oder erhebt der Schuldner Einwendungen, werde ich das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
- Während der laufenden Zahlungsfrist werden möglichst noch fehlende oder weitere Informationen zum Schuldner, insbesondere zur Bonität und eventuellen Vollstreckungsmöglichkeiten, aber auch aktuelle Anschriften, ermittelt. Hierzu greife ich - natürlich in Absprache - falls erforderlich auf die Mithilfe von Auskunfteien zurück.
- Sollte der Schuldner sich zahlungswillig zeigen, werde ich mit Ihrer Zustimmung ein Ratenzahlungsangebot unterbreiten. In vielen Fällen kann hierdurch ein gerichtliches Verfahren vermieden werden. Das beste Urteil ist nutzlos, wenn der Schuldner schlicht nicht in der Lage ist, eine Forderung sofort und in voller Höhe zu begleichen.
- Jede Zahlungsvereinbarung wird jedoch davon abhängig gemacht, dass der Schuldner die Forderung schriftlich anerkennt. Sollte sich hiernach also doch noch ein gerichtliches Verfahren anschließen, ist der Schuldner mit Einwendungen gegen die Forderung ausgeschlossen. Eine schnelle und reibungslose Titulierung der Forderung zur anschließenden Vollstreckung ist damit gewährleistet.
- Bei zahlungsunwilligen Schuldnern sollte jedoch umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Verzögerungstaktiken des Schuldners sollten nicht hingenommen werden.
- Nach Titulierung Ihrer Forderung wird unverzüglich die Zwangsvollstreckung betrieben, ggf. unter Rückgriff auf bereits zuvor ermittelte Vollstreckungsmöglichkeiten.
- Natürlich ist niemals auszuschließen, dass erste Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos bleiben. Der Schuldnerschutz ist in unserem Land recht umfassend ausgestaltet.
- Weitere Vollstreckungen können aber dennoch zum Erfolg führen, wenn sich die Verhältnisse des Schuldners ändern. Ich werde daher in regelmäßigen Abständen neue Vollstreckungsmöglichkeiten prüfen.
Zu den Kosten
Die Kosten des erfolgreichen Inkasso gehen zu Lasten des Schuldners, sofern er sich im Zeitpunkt meiner Beauftragung in Verzug befand. Hierauf sollten Sie achten. Überprüfen Sie Ihre Außenstände und mahnen kurzfristig. Entgegen verbreiteter Auffassung reicht allerdings eine einzige Mahnung.
Lassen sich Forderung und Anwaltsgebühren allerdings nicht beitreiben, bleiben Sie als Auftraggeber Schuldner der Gebühren. Hier hilft Ihnen der Abschluß einer Gebührenvereinbarung, die Kosten kalkulierbar zu halten. Sie wissen im Vorhinein, welche Kosten maximal auf Sie zukommen können.
Im außergerichtlichen Bereich kann ich ab 50 € zzgl. Mehrwertsteuer für Sie tätig werden. Anfallende Auslagen, wie z.B. Auskunftsgebühren, kommen hinzu.
Im gerichtlichen Verfahren ist es mir nach derzeitiger Rechtslage allerdings untersagt, Gebühren zu vereinbaren, die unterhalb der gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) liegen.
